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   LG Hamburg, 29.08.1975 - (50) 16/74   

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LG Hamburg, 29.08.1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17154)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17154)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17154)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer Ghettos durch Absperren und Durchsuchen des Ghettos, Selektion und Zuführung der zu deportierenden Juden zum 'Umschlagplatz', von wo sie ins KL Treblinka transportiert wurden. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Die Feststellung, dass die Pause vom 19. bis zum 24.August 1942 wegen der Schwierigkeiten im Lager Treblinka eintrat, ergeben sich darüber hinaus aus dem verlesenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Schwurgericht - vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Leiter des Lagers Treblinka II Franz Stangl in Verbindung mit der glaubhaften Aussage des Zeugen Mer.

    Das Schwurgericht hat diese offenkundigen Tatsachen in der Weise in die Hauptverhandlung eingeführt, dass es die Seiten 71-111 des Urteils des Schwurgerichts in Düsseldorf vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Lagerleiter Franz Stangl verlesen hat.

  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    auch nicht irrigerweise für persönlich gerechtfertigt im Sinne der Entscheidung BGHSt 22, 223.
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 572/67

    Strafbarkeit einer Beihilfe wegen einer Förderung der Judenaussiedlung in

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60

    Versuchte Notzucht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu erstatten, ohne dass dies eines besonderen Ausspruchs im Urteilstenor bedarf (BGHSt 15, 60).
  • BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 67/72 (mitgeteilt von Dallinger MDR 1972, Seite 923) hätte das Schwurgericht im übrigen auch in Anwendung des Satzes "in dubio pro reo" zu demselben Ergebnis kommen müssen.
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 570/67

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 8/70

    "Geringe Schuld" im Sinne des § 47 Militärstrafgesetzbuch (MStGB) - Geringe

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
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